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Druckgeräte­prüfung und Sicherheits­ventile

Gut zu wissen

Das Prüfen von Druckgeräten und Sicherheitsventilen ist etwas, was während der Lebensdauer einer Kältemaschine oder Wärmepumpe immer wieder zum Thema wird. Oftmals sind dem Betreiber die gesetzlichen Grundlagen zu diesen Themen jedoch nicht ganz klar.

Nachstehend finden Sie dazu die wichtigsten Fragen und Antworten. Diese beziehen sich in erster Linie auf den Bereich der Kältetechnik und sind daher weder abschliessend, noch als verbindlich zu betrachten:

Was ist ein Druckgerät?

Der Begriff Druckgerät wird als allgemeinen Begriff für unter Druck stehende Produkte definiert. Darunter fallen beispielsweise Behälter, Dampfkessel, Rohrleitungen und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktionen.

Bezogen auf eine Kältemaschine oder Wärmepumpe fallen die Wärmetauscher und Sicherheitsventile in die Kategorie der Druckgeräte.

Wieso müssen Druckgeräte geprüft werden?

Die Prüfung der Druckgeräte hat zum Ziel Unfälle, Störungen und Schäden beim Betrieb von Druckgeräten zu verhindern.

Welche Verordnungen kommen bei diesem Thema zum Tragen?

Die Anforderungen an die Aufstellung, den Betrieb und die Instandhaltung von Druckgeräten regelt die Druckgeräteverwendungsverordnung (DGVV). Die Bestimmungen der DGVV werden seit 2007 in der EKAS-Richtlinie 6516 «Druckgeräte» konkretisiert.

Das Kesselinspektorat des SVTI ist diejenige Fachorganisation, welche durch die Suva gemäss Artikel 85 Absatz 3 UVG beauftragt ist, die wiederkehrenden Inspektionen gemäss EKAS 6516 durchzuführen.

Welche Druckgeräte sind meldepflichtig?

Druckgeräte werden grundsätzlich in überhitzungsgefährdende und nicht überhitzungsgefährdende Druckbehälter unterteilt.

Die Wärmetauscher einer Kältemaschine oder Wärmepumpe fallen dabei in die Kategorie der nicht überhitzungsgefährdenden Druckbehälter. Sie besitzen einen gasförmigen Inhalt mit einem Konzessionsdruck (PC) grösser als 2 bar und dem Produkt aus Druck und Inhalt (bar x Liter) grösser als 3000.

Wo und wie muss ich meine Kältemaschine oder Wärmepumpe mit Druckgeräten anmelden?

Besitzt Ihr Anlage Behälter mit mehr als 3000 barl, dann müssen Sie diese bei der Meldestelle DGVV der Suva anmelden. Auf der Website der SUVA steht dafür ein Formular zur Verfügung, welches ausgefüllt und per Post oder E-Mail eingesendet werden kann.

Muss ich meine Anlage selber anmelden?

Verantwortlich über die Meldung einer Anlage mit Druckgeräten ist der Betreiber. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass er von den entsprechenden Gebäudetechnik-Planern dabei unterstützt wird.

Muss ich mich selber um die regelmässigen Prüfungen kümmern?

Sobald die Druckgeräte bei der Meldestelle DGVV der Suva angemeldet sind, müssen Sie sich nicht um die Prüfungen kümmern. Das SVTI wird sich periodisch bei Ihnen melden um Prüfungstermine zu vereinbaren. In der Regel beträgt das Inspektionsintervall 6 Jahre.

Muss ich die Befunde irgendwo dokumentieren?

Die Befunde werden Ihnen im Anschluss an die Überprüfung durch die Fachorganisation SVTI mitgeteilt. Diese sollten Sie bei sich ablegen und aufbewahren. Für die Eintragung der Befunde im Register ist jedoch die Fachorganisation zuständig.

Müssen auch Sicherheitsventile periodisch überprüft werden?

Ja, gemäss der EKAS-Richtline 6516 sind Sicherheitsventile regelmässigen Inspektionen zu unterziehen. Für Sicherheitsventile, die bei Kältemaschinen und Wärmepumpen üblicherweise eingesetzten werden, gilt dabei ein Intervall von 4 Jahren. Bei Anlagen mit Wartungsvertrag machen wir unsere Kunden jeweils frühzeitig auf den Ablauf des Prüfdatums aufmerksam.

Statt die Sicherheitsventile zu prüfen, können diese auch durch neue, gleichwertige und korrekt eingestellte Ventile ersetzt werden.

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht unsere Serviceabteilung zu kontaktieren.

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