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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Klima Kälte Kopp AG

1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen wie Beratungen, Service- und Reparaturleistungen der Klima Kälte Kopp AG (nachfolgend „Verkäufer“). Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Bestimmungen. Sämtliche durch den Kunden gesetzten Bedingungen, die im Widerspruch zu den hierin aufgeführten stehen, sind nur gültig bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Verkäufer. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.

2. Angebote und Bestellungen
Lieferangebote des Verkäufers sind bindend gemäss der Angebotsgültigkeitsdauer. Jede Bestellung unterliegt der schrift-lichen Annahme durch den Verkäufer, bevor eine Verpflichtung des Verkäufers geschaffen wird. Ist die Bestellung vom Verkäufer bestätigt, kann sie vom Kunden nicht mehr annulliert werden. Bestellungsänderungen gelten nur, wenn sich der Verkäufer schrift-lich damit einverstanden erklärt. Die bei Bestelländerung ent-stehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Jegliche allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausbedungen.

3. Rücktrittsrecht
Im Falle der Insolvenz des Kunden oder wenn der Kunde für einen früheren Kauf noch nicht bezahlt hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Ausführung seiner Leistung zu verweigern, bis die Bezahlung der ausstehenden Kaufpreise garantiert ist oder der Kunde eine Sicherheitsleistung erbracht hat. Falls eine solche Garantie innert angemessener Frist durch den Kunden nicht geleistet werden kann, darf der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

4. Lieferbedingungen und -fristen
Der Verkäufer bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten.
Schadenersatz- und Zinsansprüche im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Lieferfristen sind ausgeschlossen. Des Weiteren ist der Kunde nicht berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Der Kunde muss termingerechte und versandbereite Ware abnehmen. Bei verzögerter Abnahme der Ware hat der Kunde dem Verkäufer den ihm dadurch entstandenen Aufwand- und die Lagerkosten vollständig zu erstatten.

5. Transport- und Versandbedingungen
Die Lieferungen erfolgen franko Baustelle ohne Ablad und ohne Einbringung. Bei erschwertem Zugang zu Abladestellen, welche geeignete Transportmassnahmen (Lufttransport, Hebekran, etc.) erfordern, besteht die Transportpflicht des Verkäufers bis zu einem geeigneten Abladeplatz in der Nähe des Zielorts. Die Durchführung des weiterführenden Transportes ist die Sache des Kunden.
Allfällige Transportschäden sind innert 6 Tagen dem Verkäufer zu melden. Für alle Transportschäden, die nicht mit einem Schaden-protokoll belegt werden können, lehnt der Verkäufer von vornherein jede Verantwortung ab.

Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden.

6. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält das Eigentum an gelieferten Waren, bis er die vollständige Bezahlung erhalten hat. Der Kunde unternimmt alle notwendigen Massnahmen für den Schutz der Eigentumsrechte des Verkäufers.

7. Preise
Die Informationen in Prospekten, Preislisten und mündlichen An-geboten sind nur verbindlich, wenn dies in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich so erwähnt ist. Schriftliche Auftragsbestätigungen gelten als verbindlich. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist (exklusive Kältemittel und Verschleisskomponenten) beträgt 24 Monate ab erfolgter Inbetriebnahme oder maximal 30 Monate nach Lieferung. Der Kunde muss die Waren nach Erhalt unverzüglich überprüfen. Falls die Untersuchung unterbleibt oder die Beanstandungen nicht innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich dem Verkäufer mitgeteilt werden, ist jegliche Gewährleistungspflicht vom Verkäufer ausgeschlossen. Wenn der Kunde oder Betreiber der Anlage ohne die Zustimmung des Verkäufers an der Anlage Änderungen vornimmt oder vornehmen lässt, sowie nicht Originalteile einsetzt, erlischt die Gewährleistungspflicht. Schäden aufgrund fehlerhafter Montage, unsachgemässer Wartung oder Bedienung, sowie höherer Gewalt unterstehen nicht der Gewähr-leistung.
Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers beschränkt sich auf die Nachbesserung des Liefergutes, das heisst auf den kostenlosen Ersatz oder nach freiem Ermessen die kostenlose Reparatur von Bestandteilen, welche vom Verkäufer als mangelhaft anerkannt werden. Gewährleistunsgansprüche setzen voraus, dass der Kunde sämtliche eigene Verpflichtungen vorgängig erfüllt hat.

9. Haftungsausschluss
Es bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, sowie von anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden. Jegliche Haftung für jede Art von Fahrlässigkeit, auch von Hilfspersonen des Lieferanten, wird ausgeschlossen.

10. Anwendbares Recht
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung oder der speziellen Vereinbarung zwischen den Parteien ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist je nach Wahl des Verkäufers der Geschäftssitz des Verkäufers, der Sitz des Kunden oder jeder andere gesetzliche Gerichtsstand.